Eltern im Schulvorstand
Mit der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule2007 haben die Schulen erweiterte Freiräume und Verantwortungen in vielen Bereichen erhalten. Der Schulvorstand ist hierbei das wichtigste Gremium
Derzeitige Elternvertreter sind:
Wie werde ich das?
Alle Erziehungsberechtigten von SchülerInnen der Schule können für die Wahl zum Schulvorstand kandidieren. Gewählt wird durch den Schulelternrat mit einfacher Mehrheit. Für jedes Mitglied des Schulvorstands wird auch ein(e) StellvertreterIn gewählt. Die Wahlperiode beträgt 2 Schuljahre.
Wie ist er aufgebaut?
Der Schulvorstand an der Gesamtschule Schinkel besteht aus 16 Mitgliedern:
4 VertreterInnen aus der Schülerschaft
4 ElternvertreterInnen
8 Lehrkräfte (Schulleiter ist dabei ein natürliches Mitglied)
(*) Bei Stimmengleichheit entscheidet der Schulleiter endgültig über die Angelegenheit.
Was sind seine Aufgaben?
In der Regel tagt der Schulvorstand 6x im Jahr.
Er wird vom Schulleiter über alle wichtigen Dinge der Schule informiert.
Der Schulvorstand entscheidet u.a. über den Plan zur Verwendung der Haushaltsmittel.
Er macht Vorschläge für zu besetzende Stellen von Schulleitung und deren StellvertreterInnen an die Landesschulbehörde sowie für die Besetzung von anderen Beförderungsstellen (z.B. FachbereichsleiterInnen) an die Schulleitung.
Der Schulvorstand entscheidet über die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume. Die gesetzlichen Grundlagen sind geregelt in den §§ 38a (Aufgaben), b (Zusammensetzung und Verfahren) sowie c (Beteiligung des Schulträgers) des nieders. Schulgesetz.