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14.03.2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

gemäß der Ankündigung des Kultusministers vom 13.März 2020 wird der Schulbetrieb, aufgrund der aktuellen Entwicklungen, in allen niedersächsischen Schulen ab dem 16. März 2020 ausgesetzt. Diese Regelung gilt nach jetzigem Stand für die Jahrgänge 5 bis 12 bis zum 18. April. Die Schüler des Jahrgangs 13 werden voraussichtlich ab dem 15. April den Schulbetrieb wieder aufnehmen. Der Krisenstab der Landesregierung hat außerdem festgelegt, dass sämtliche Schulfahrten bis zum Ende des Schuljahres ausgesetzt werden. Diese Maßnahmen erfolgen, um die Möglichkeit der gegenseitigen Ansteckung mit dem Corona-Virus möglichst zu unterbinden.

Für die Zeit bis zum offiziellen Beginn der Osterferien gelten folgende Regelungen:

  1. Die Schülerinnen und Schüler können sich in der unterrichtsfreien Zeit freiwillig mit den Unterrichtsthemen beschäftigen oder die Zeit sinnvoll mit der Vorbereitung der Abschlussprüfungen/ Abiturprüfungen nutzen. Eine Verpflichtung zur Erledigung von Aufgaben ist vom Kultusministerium nicht vorgesehen.

  2. Die mündlichen Abschlussprüfungen im Fach Englisch am 18.3.20 werden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

  3. Die sportpraktischen Abiturprüfungen am 16.3. und 23.3.20 werden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

  4. Der Nachschreibtermin für die Oberstufe am 17.3.20 entfällt ersatzlos.

Alle anderen sich unter Umständen ergebenden Veränderungen bezüglich der Prüfungstermine und Prüfungen werden wir rechtzeitig bekanntgeben.

  1. Auf der Homepage werden wir regelmäßig über aktuelle, schulrelevante Entwicklungen informieren und weitere Hinweise hinterlegen.

  2. Für die Jahrgänge 5 bis 8 werden wir täglich eine Notbetreuung für die Zeit von 8.00-13.00 Uhr einrichten. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind und deren Betreuung zuhause nicht gewährleistet werden kann.
    Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,

  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,

  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche

  • sowie besondere Härtefälle.

In dieser Zeit wird weder ein Frühstück noch ein Mittagessen in der Mensa angeboten. Um die Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können, füllen Sie bitte das von der Stadt Osnabrück vorgegebene Formular aus und geben es Ihrem Kind mit zur Betreuung.

  1. Weitere Informationen zur Schulschließung finden Sie auch auf der Homepage der Landesschulbehörde Niedersachsen und der Stadt Osnabrück.

Für Fragen steht die Schulleitung wochentags in der Zeit von 08.00 – 14.00 Uhr zur Verfügung.

Diese außergewöhnliche Situation ist für uns alle neu. Wir werden sie gemeinsam meistern.

Die Schulleitung